sanitaetsdienst-header.jpg Foto: F. Weingardt / DRK

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Helfer vor Ort (HvO)

Bei vielen Notfallpatienten können schon nach kurzer Zeit schwere gesundheitliche Schäden vorliegen oder die Überlebenschancen minimal sein. In der Vergangenheit wurden daher durch eine gezielte Ausbildung Laien in die Lage versetzt, Erste Hilfe zu leisten. Um dieses noch zu verbessern wurde das System des „Helfer vor Ort“ geschaffen. Der ehrenamtliche „Helfer vor Ort“ stellt eine erweiterte Hilfeleistung zwischen Ersthelfer und Rettungsdienst dar. Hier bietet sich das Deutsche Rote Kreuz mit seiner flächendeckenden Präsenz und der entsprechenden Ausbildung seiner Aktiven in den Bereitschaften an. Dort findet sich auch die notwendige Vielfalt an Materialien, um eine situationsgerechte Betreuung durchzuführen.

Sanitätsdienst bei Veranstaltungen bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Aufgaben

Der „Helfer vor Ort“ führt an dem Notfallpatienten entsprechend seines Ausbildungsstandes

  • lebensrettende und erweiterte lebensrettende Maßnahmen durch
  • gibt Rückmeldung der Lage an die Rettungsleitstelle
  • übergibt den Notfallpatienten an den Rettungsdienst
  • unterstützt den Rettungsdienst
  • betreut Angehörige bis zum Eintreffen eines Notfallnachsorgeteams

Mitglieder

Der Gruppe der „Helfer vor Ort“ gehören hauptsächlich aktive Mitglieder der Rotkreuzgemeinschaften an. Sie verfügen über eine gute Ausbildung (siehe unten) und über Erfahrungen aus dem Sanitätsdienst. Sie kennen die Örtlichkeiten und oftmals auch die Mitbürger und sind daher kompetente Helfer, die schnell vor Ort sind.

Alarmierung

Die Alarmierung erfolgt durch die Leitstelle in Form der digitalen Alarmierung per Funkmeldeempfänger. Die Adresse des Notfallortes und weitere Zusatzinformationen können auf diesem Wege zeitsparend übermittelt werden.

Ausbildung

  • Sanitätshelferausbildung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Zusätzliche Fort- und Ausbildungen wie z.B.
    • Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst
    • Schweigepflicht und Datenschutz
    • Psychische Erste Hilfe
    • Theoretische & Praktische Prüfung

Schweigepflicht

Alle Helfer unterliegen der Schweigepflicht hinsichtlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören auch Kenntnisse über Erkrankungen, die der Helfer aufgrund seines Einsatzes vom Notfallpatienten erlangt.

Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch über die Zeit der Mitgliedschaft beim Roten Kreuz hinaus.

Kosten

Der Dienst „Helfer vor Ort“ wird der Bevölkerung kostenlos angeboten. Sämtliche Kosten, die aufgrund der Teilnahme an diesem Dienst entstehen, trägt der jeweilige Ortsverein. Hierzu gehören z.B. die Anschaffung von neuen Material für die HVO-Rucksäcke, Sauerstoff-Flaschen, Kleidung usw.

Bestellformular

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