Allgemeine Geschäftsbedingungen Aus- und Weiterbildung
Geltungsbereich und Gerichtsstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungsangebote des DRK Kreisverbandes Offenburg e.V.. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Teilnehmerverhältnis ist Offenburg.
Anmeldung
Die Anmeldung für Lehrgänge, die öffentlich ausgeschrieben sind, erfolgt mündlich oder schriftlich (per Post, Fax oder Internet). Sowohl bei der mündlichen als auch der schriftlichen Anmeldung wird grundsätzlich auf diese über Internet zugänglichen AGB hingewiesen, die Bestandteile der Teilnahmevereinbarung sind. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldebestätigung erfolgt i.d.R. per Email (ausgenommen Gruppenanmeldungen). Veranstaltungen für eine geschlossene Gruppe werden individuell vereinbart. Für alle Veranstaltungen ist grundsätzlich der jeweilige Anmeldeschluss 2 Tage vor Schulungsbeginn.
Zahlungsbedingungen
Für Seminare/Lehrgänge sind entsprechende Kursgebühren zu entrichten. Für Betriebshelfer übernimmt die Kosten in der Regel die zuständige Berufs- Genossenschaft. Die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse erfolgt unmittelbar durch den Kreisverband, wenn eine Kostenzusage, ein Gutschein oder eine gleichwertige Erklärung des Unfallversicherungsträgers vorgelegt wird. Sollte die Berufsgenossenschaft bei durchgeführten Schulungen eine Zahlung für einzelne Mitarbeiter/In ablehnen oder nur anteilige Beträge übernehmen, müssen die anfallenden (Rest-)Kosten durch den Auftraggeber getragen werden.
Rücktritt und Kündigung
Bis zu 3Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer/In ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel des Kreisverbandes. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei einem Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund nach Ablauf der Frist bleibt der Teilnehmer zum Ersatz von 75 % des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Der Teilnehmer/In hat aber die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer/In zu benennen oder nachzuweisen, dass der Schaden geringer als die genannte Pauschale ist.
Absage durch Veranstalter
Der Kreisverband kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen Grund den Lehrgang absagen. Bereits vom Teilnehmer/In oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an den Kreisverband bestehen nicht.
Änderungen
Ein Wechsel des /Ausbilder/In oder Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.
Datenschutz
Der Teilnehmer/In erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Lehrgangsabwicklung, zu statistischen Zwecken und für spätere Teilnehmerinformationen (z. B. zum Nachweis seiner Lehrgangsberechtigung) gespeichert werden.
Er/Sie ist damit einverstanden, dass sein Name und seine Adresse in einer Teilnehmerliste, die den Lehrgangsteilnehmern zur Verfügung gestellt wird, aufgenommen werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, jegliche Nutzung und Weitergabe Ihnen im Rahmen des Kurses bekannt werdender Daten anderer Teilnehmer zu unterlassen.
Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht den Vertrag im Übrigen. An ihre Stelle treten gemäß § 306 BGB die gesetzlichen Vorschriften.